§ 1 Allgemeines
- Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen GT-TECH Laser, Inhaber: Dirk Gantefort e.K., Am Prinzenbusch 22, 46414 Rhede (nachfolgend “GT-TECH Laser” genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog des Warensortiments dar. Durch Anklicken des Buttons “Kaufen” gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer separaten Rechnungsstellung zustande. Der Vertragstext wird gespeichert und die Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt.
- GT-TECH Laser behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen GT-TECH Laser sind ausgeschlossen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Gewährleistung und Schadensersatz
- Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem vom GT-TECH Laser nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
- Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und in Textform (z. B. E-Mail) unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
- Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß § 2 Ziffer 4 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
- Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt abweichend 12 Monate, sofern GT-TECH Laser nicht nach § 5 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrübergang, sofern GT-TECH Laser nicht nach § 5 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft.
- Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet GT-TECH Laser lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch das GT-TECH Laser oder eines Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der GT-TECH Laser beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von GT-TECH Laser auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von GT-TECH Laser, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich GT-TECH Laser das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum von GT-TECH Laser gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen GT-TECH Laser und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an GT-TECH Laser ab. GT-TECH Laser nimmt diese Abtretung an.
§ 4 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma GT-TECH Laser bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Rhede, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bocholt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 5 Rechte an Softwareprodukten
- Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwareprogrammen oder Lasershows wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder teilweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Erwerber nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Der Erwerber verpflichtet sich, die Programme an Dritte weder weiterzugeben noch sonst in irgend einer Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen des Erwerbers oder Tochtergesellschaften . Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe. Hat der Erwerber das Programm oder den Programmträger zum Wiederverkauf erworben, so ist es ihm nicht gestattet, das Programm ganz oder teilweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zweck der Datensicherung.
- Der Wiederverkäufer darf die Programme an Dritte erst dann übergeben, wenn sich diese schriftlich zur Einhaltung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der GT-TECH Laser sowohl gegenüber dem Wiederverkäufer als auch gegenüber GT-TECH Laser verpflichtet haben.
§ 6 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungen von GT-TECH Laser sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt bei Anlieferung per Nachnahme gegen Barzahlung. Bestellungen per Vorauskasse werden erst nach Zahlungseingang versendet.
- Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls GT-TECH Laser ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist GT-TECH Laser berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 7 Alternative Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
§ 8 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Aktualisiert am 28.02.2021